PHILOSOPHIE
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SATZUNG
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Auszug aus der Satzung
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung 1977, § 52 f. a. o. in der jeweiligen Fassung.
2. Die Aufgaben des Vereins sind die Förderung einer gesunden Lebensweise aufgrund eines adventistisch - ganzheitlichen Menschenbildes.
3. Zur Verwirklichung dieses Zieles gehören insbesondere folgende Aufgaben:
3.1. Durchführung von Veranstaltungen zur Förderung der Gesundheitsvorsorge und zur Kontrolle von gesundheitlichen Risikofaktoren.
3.2. Gründung und Förderung von Einrichtungen mit präventiv-medizinischen Schwerpunkten.
3.3. Gesundheitsförderung durch Information und Herausgabe von Literatur, Material und Produkten.
3.4. Ausbildung von Lehrkräften, Gesundheitsberatern und Helfern.
3.5. Berufliche Aus- und Fortbildung von Pflegepersonal.
3.6. Durchführung von Veranstaltungen und Programmen zur Bekämpfung von Abhängigkeiten und Drogenmissbrauch, insbesondere gekennzeichnet durch den Gebrauch von Alkohol, Tabak, Rausch- und Genussgiften.
3.7. Ambulante und stationäre Betreuung von Personen, die durch Genussgifte, Drogen oder auf andere Weise gefährdet oder erkrankt sind.
3.8. Hilfe für Menschen mit Behinderungen oder seelischen und sozialen Notlagen, z. B. durch Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen oder stationäre Einrichtungen.
3.9. Vergabe von Forschungsaufträgen und Veröffentlichung der erzielten Ergebnisse.
3.10. Zusammenarbeit mit Gesundheitseinrichtungen der Trägerin, sowie nationalen und internationalen Organisationen, die gesundheitsfördernde Interessen und Ziele verfolgen.
4. Verwaltung und satzungsgemäße Verwendung der dem Verein anvertrauten Gelder und Vermögenswerte, die Entgegennahme von Spenden und Schenkungen, sowie Zuwendungen aus Testamenten und Vermächtnissen. Der Verein ist berechtigt, Grundeigentum zu erwerben und zu veräußern. Er kann sich an anderen gemeinnützigen bzw. mildtätigen Organisationen, die dem Vereinszweck nicht entgegenstehen, beteiligen.
5. Der Verein kann sich in rechtlich selbständige und unselbständige Zweigvereine (Regionalvereine/ Regionalgruppen) gliedern, die die Aufgaben des Vereins auf regionaler Ebene erfüllen.
6. Der Verein wendet die Arbeits- und Finanzrichtlinien der Trägerin in der jeweils letztgültigen Fassung an.
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Der Deutsche Verein für Gesundheitspflege e. V. ist ein gemeinnütziger Verein und zur Erfüllung seiner Aufgaben auf Spenden, Schenkungen oder Fördermitglieder angewiesen.
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